Ausbildung

Aufbau der Ausbildung

AUFBAU DER AUSBILDUNG

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin sowie zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-psychotherapeutin umfasst sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Anwendungen unter Supervision. Auch hier richten wir uns am SITP nach den gesetzlichen Vorgaben zu den einzelnen Ausbildungsbestandteilen. Neben diesen gesetzlichen Festlegungen werden in der Ausbildung durch spezifische Vorgaben bestimmter Inhalte und Stundenkontingente Schwerpunkte gesetzt, welche die Ausbildung an unserem Institut in besonderem Maße kennzeichnen. An dieser Stelle werden gesetzlich vorgegebene Stunden (z.B. freie Spitze), welche jedoch nicht näher spezifiziert werden, von unserem Institut inhaltlich festgelegt (z.B. erhöhte Anzahl von Selbsterfahrungsstunden, Kasuistik, Theorie und Behandlungstechnik). Sie müssen also insgesamt nicht mehr Stunden im Rahmen der Ausbildung ableisten, erhalten aber ein hochwertiges Angebot, das über die Forderungen des Gesetzgebers hinausgeht und Ihnen eine gute fachliche und persönliche Grundlage für Ihr späteres „Therapeuten- und Therapeutinnen-Dasein“ bietet.

Die zur staatlichen Prüfung führenden Ausbildungen (PP und KJP) sind berufsbegleitend konzipiert und erstrecken sich über mindestens 10 Semester. Mit Bestehen der staatlichen Prüfung kann schließlich die Approbation beantragt werden. Im Folgenden sehen Sie eine Aufstellung der unterschiedlichen Bestandteile der Ausbildung, welche im Anschluss noch einmal ausführlich erläutert werden.

AUSBILDUNGSUMFANG

Ausbildungsbestandteil Stunden gesetzlich vorgegeben vom SITP vorgegeben vom SITP angeboten
Theorie 600 600 1.100
Praktische Tätigkeit 1.800 1.800 1.800
Praktische Ausbildung 600 600 600
Supervision und 
Kasuistik
150
 
150
130
150
130
Selbsterfahrung 120 250 250
Freie Spitze 930 634 *
Summe 4.200 4.164 4.030

* Mehrleistungen in den Einzelbereichen werden in einem vorgegebenen Rahmen für die freie Spitze angerechnet

THEORIE

Im Rahmen der Theorieveranstaltungen wird Ihnen vertieftes Wissen über psychische Störungen sowie unterschiedliche Behandlungsformen und im Besonderen ein tiefenpsychologisches Verständnis vermittelt. Die Lehrveranstaltungen richten sich nach Semesterplänen (Winter- und Sommersemester) und finden jeweils an Wochenenden statt. Pro Semester bieten wir in der Regel 5 Theorie-Wochenenden an, welche freitags von 13:30 bis 18:30 Uhr und samstags von 9:00 bis 18:30 Uhr (inklusive Mittagspause) stattfinden. Demnach ist es möglich die Theorieseminare parallel zu einer beruflichen Anstellung oder beispielsweise der Praktischen Tätigkeit zu besuchen. Im Rahmen dieser Theorieseminare werden auch die erforderlichen KIP-Grundkurs Seminare angeboten, welche die Zusatzqualifikation in Katathym Imaginativer Psychotherapie ermöglichen. Zusätzlich findet im Vorfeld der Theorieseminare der sog. Literaturzirkel statt, welcher ein vertieftes Literaturstudium der Inhalte der Theorieveranstaltungen anregen soll. Dieser findet donnerstags von 18:00 bis 20:15 Uhr statt.

Das Themenspektrum der theoretischen Ausbildung an unserem Institut ist breit gefächert und behandelt nicht nur eine Vielfalt psychischer Leiden und deren Behandlung, sondern orientiert sich ebenso an aktuellen Entwicklungen in der Psychotherapieforschung und Behandlungskultur. Aktuelle Themen können Sie den jeweiligen Semesterplänen entnehmen. Zusätzlich werden Fortbildungsseminare für Postgraduierte angeboten, an denen Ausbildungskandidaten/kandidatinnen teilnehmen können.

PRAKTISCHE TÄTIGKEIT

Die Praktische Tätigkeit (oft auch PIA-Zeit genannt) umfasst zwei Abschnitte, die Praktische Tätigkeit I und II (PT I und II) genannt werden. Insgesamt sind gesetzlich 1.800 Stunden vorgesehen, wovon 1.200 auf PT I (oft auch Psychiatriejahr genannt) und weitere 600 auf PT II (Psychiatrie, Psychosomatik oder ambulante Psychotherapeutische Praxis) entfallen. Diese Praktische Tätigkeit kann in zwei Abschnitten (je nach Klinik in Voll- oder Teilzeit ) in unterschiedlichen Kliniken oder im Gesamten in einer Klinik, je nachdem welche Zulassungsvoraussetzungen die jeweiligen Kliniken erfüllen, absolviert werden.

Ziel dieser Praktischen Tätigkeit in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung ist es, dass Sie während der Ausbildung über einen längeren Zeitraum an der stationären bzw. ambulanten Diagnostik und Behandlung psychisch erkrankter Personen beteiligt sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Sie verschiedene Störungsbilder in unterschiedlichen Schweregraden im Verlauf kennen und einschätzen lernen. Während der Praktischen Tätigkeit werden alle Ausbildungsteilnehmer/-teilnehmerinnen von uns begleitet und im Rahmen der PIA-Supervision zusätzlich unterstützt.

Eine Liste kooperierender Einrichtungen, in denen PT I und PT II absolviert werden können, finden Sie hier.

Sollten Sie Fragen zu der Organisation der Praktischen Tätigkeit haben, dann können Sie sich gerne an unser Sekretariat wenden.

Wir unterstützen Sie dabei, einen geeigneten Platz zu finden.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Die sog. Praktische Ausbildung bezieht sich auf die eigene Patientenbehandlung unter Supervision. Diese umfasst mindestens 600 Stunden im ambulanten Setting. Von den nach PsychTh-APrV erforderlichen 600 Behandlungsstunden müssen mindesten 150 Stunden unter Supervision stattfinden, d.h. es wird im Durchschnitt jede 4. Stunde supervidiert. Sie lernen in diesem Abschnitt der Ausbildung eigenständige Behandlungen mit engmaschiger Unterstützung durchzuführen. In der Supervision sollen Behandlungsschritte und Prozesse fortlaufend reflektiert und mit Bezug auf die therapeutischen Ziele in der Behandlung evaluiert werden. Unser Ziel ist es, dass Sie zu Ihrer eigenen Therapeuten- und Therapeutinnen-Persönlichkeit finden und einen sicheren Umgang in der Behandlung unterschiedlicher Störungsbilder erlernen.

Die Behandlungen finden in den Räumen des SITP statt, wodurch Sie immer einen Ansprechpartner vor Ort haben. Alle Patienten und Patientinnen werden zunächst von der entsprechenden Ambulanzleitung (PP oder KJP) im Rahmen einer vorherigen Sprechstunde gesehen und im Anschluss den Ausbildungskandidaten und -kandidatinnen zugewiesen, wobei an dieser Stelle auf eine Passung zwischen Patient/Patientin und Therapeut/Therapeutin geachtet wird.

SUPERVISION

Wie bereits beschrieben ist eine stetige Supervision ein zentraler und unverzichtbarer Bestandteil der Praktischen Ausbildung. Ziel ist es, die Ausbildungsteilnehmer und -teilnehmerinnen bei der Entfaltung ihrer therapeutischen Kompetenz unter Berücksichtigung ihrer Fertigkeiten, Ressourcen und eigenen Geschichte zu unterstützen. Unsere Supervisoren und Supervisorinnen greifen an dieser Stelle auf langjährige Erfahrungen zurück und leiten die Ausbildungsteilnehmer und -teilnehmerinnen professionell an, einen fruchtbaren Therapieprozess für die Patienten/Patientinnen mitzugestalten.

Wir bieten am SITP sowohl Einzel- als auch Gruppensupervisionen zur Begleitung der Therapien an.

Eine Liste unserer Supervisoren und Supervisorinnen finden Sie hier.

KASUISTIK

Im Rahmen der sog. Kasuistisch-technischen Seminare werden ausgewählte Patienten- und Patientinnenfälle ausführlich dargestellt und in der Gruppe besprochen. Auch in diesem Rahmen soll eine vertiefte Reflexion der Therapieprozesse unter Berücksichtigung von Übertragungs- und Gegenübertragungsgeschehen angeregt werden. Kasuistisch-Technische-Seminare (KTS) können sich auf einen bestimmten Themenkomplex (z.B. ein Störungsbild oder eine bestimmte therapeutische Technik) beziehen oder frei gestaltet sein. Die jeweiligen Dozent*innen teilen den Seminarteilnehmer*innen frühzeitig den möglichen Schwerpunkt mit, mit der Bitte, Fälle zeitnah anzumelden. Mögliche Schwerpunkte können dem Semesterplan entnommen werden oder werden von den Dozent*innen mitgeteilt. Außerhalb der KTS besteht auch im Rahmen der Ambulanztreffen die Möglichkeit Kasuistiken einzubringen. Ebenso findet jedes Semester der sog. Literaturzirkel statt, in dem ein bestimmter Themenkomplex zunächst anhand von Literatur vertieft und dann anhand von Fällen bearbeitet wird.

Im Verlauf der theoretischen Ausbildung (10 Semester) müssen mindestens 2 Fälle im Rahmen der KTS vorgestellt werden. Insgesamt sind mindestens 130 UE (Teilnahme inkl. 2 Fallvorstellungen) nachzuweisen.

SELBSTERFAHRUNG

Die Selbsterfahrung stellt einen einzigartigen Abschnitt der therapeutischen Ausbildung dar und wird von uns in besonderem Maße herausgestellt. Sie ist gleichzeitig der persönlichste Teil der Ausbildung und basiert sowohl von Seiten der Ausbildungsteilnehmer und -teilnehmerinnen als auch von Seiten des Instituts auf einem vertraulichen und professionellen Verhältnis. Im Wesentlichen soll die Selbsterfahrung im Einzel- und Gruppensetting dazu beitragen, Sie bei der Entwicklung einer eigenen therapeutischen Identität zu unterstützen. Sie erfahren den therapeutischen Prozess am eigenen Leib und gewinnen dadurch ein tieferes Verständnis Ihrer eigenen unbewussten Dynamiken und Grundkonflikte, wodurch Sie nach und nach gestärkt und selbstreflektiert die Rolle des Therapeuten oder der Therapeutin annehmen können.

Bei der Einzelselbsterfahrung wählt sich jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin aus dem Kreise der Lehrtherapeuten/-therapeutinnen des Instituts seinen oder ihren persönlichen Lehrtherapeuten/-therapeutin aus. Die Einzelselbsterfahrung wird über einen Zeitraum von ca. 2,5 Jahren durchgeführt und umfasst 100 Stunden. In der Regel fordern psychoanalytisch orientierte Institute, dass die Selbsterfahrung im Einzelsetting absolviert wird, während verhaltenstherapeutische Institute typischerweise Gruppenselbsterfahrung präferieren. Unser Institut vertritt an dieser Stelle mit Überzeugung den Ansatz, dass beide Varianten ihre jeweils spezifischen Erlebens- und Wirksamkeitsschwerpunkte haben. In beiden Settings werden unterschiedliche Erfahrungen gemacht, welche gleichermaßen von Bedeutung sind.

Am SITP wird daher ebenso Selbsterfahrung in der Gruppe vorgesehen und angeboten. Diese wird vom Institut organisiert und umfasst elf Wochenenden (freitags und samstags), welche sich über einen Zeitraum von ca. einem Jahr erstrecken. Die Gruppenselbsterfahrung findet in einer geschlossen arbeitenden Gruppe unter der Leitung von zwei erfahrenen Therapeuten oder Therapeutinnen statt, d.h. alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen bleiben von Anfang bis Ende zusammen, es gibt keine Teilnehmerwechsel. Im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung besteht die Anerkennung der Selbsterfahrung als tiefenpsychologisch fundierte Gruppe. Zudem wird in der Regel mit der Methode der Katathym Imaginativen Gruppenpsychotherapie gearbeitet.

Eine Liste aller Lehrtherapeuten und Lehrtherapeutinnen finden Sie hier.

PRÜFUNG UND PRÜFUNGSVORAUSSETZUNGEN

Die Ausbildung im SITP ist in zwei Abschnitte unterteilt, welche durch eine Zwischenprüfung getrennt sind. Die Zwischenprüfung kann nach der Absolvierung bestimmter Ausbildungsbestandteile (ca. die Hälfte der gesetzlichen Vorgaben) abgelegt werden und ist Voraussetzung für die Zulassung zur eigenständigen Patientenbehandlung unter Supervision im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Institutsambulanz. Hierdurch möchten wir sicherstellen, dass Sie die nötigen Grundlagen zur eigenständigen Tätigkeit in unserer Ambulanz verinnerlicht haben. Die Zwischenprüfung wird im Institut mit zwei Prüfern des Instituts abgelegt und dient dazu, Ihr psychodynamisches und theoretisches Verständnis bezogen auf einen schriftlich vorbereiteten Fall zu evaluieren.

In der graphischen Darstellung sehen Sie einen möglichen Ausbildungsverlauf, welcher die unterschiedlichen Bestandteile der Ausbildung enthält. Für die Zwischenprüfung sind mindestens 1.200 Stunden der Praktischen Tätigkeit sowie ein bestimmter Anteil an Theorie und Selbsterfahrung (Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung) gefordert. Danach kann die Praktische Ausbildung (Ambulanztätigkeit) begonnen werden, über die Sie auch Einnahmen durch Patientenbehandlungen erlangen. Die verbleibenden Anteile wie z.B. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung sind frei organisierbar. Insgesamt erhalten Sie durch unser Konzept ein gewisses Maß an Flexibilität, um die Ausbildung neben einer beruflichen Tätigkeit je nach aktueller Lebensplanung absolvieren zu können.

Mit der Anmeldung für die staatliche Prüfung sind jeweils sechs dokumentierte Falldarstellungen verbunden. Zwei der Falldarstellungen sind Grundlage der mündlichen Prüfung.